Wohnort

Wappen02Das Wappen der ehemaligen Gemeinde Kollnau (hier links) stellt die Kastelburg dar und ist im Wappenbuch des Landkreises wie folgt beschrieben: “In Blau auf grünem Boden eine aus dem vorderen Schildrand hervorgehende rote Burg, aus dem linken Obereck hervorgehend eine strahlende goldene Sonne.”

.....ist seit der Gemeindereform im Jahr 1975 ein Stadteil von Waldkirch. Diese besteht seither aus 5 Stadtteilen - die Kernstadt selbst und die Ortschaften Buchholz, Kollnau, Siensbach und Suggental.

Am 27.03.2001 wurde der Stadt Waldkirch sowie den Ortsteilen Kollnau, Siensbach und Suggental das Prädikat “Luftkurort” verliehen. Der Ortsteil Buchholz hat die erforderlichen Kriterien leider nicht erfüllt, hier ist es im Jahresschnitt zu warm.
Dies kommt allerdings dem hervorragenden Wein zugute, der dort wächst
.

KOLLNAU liegt auf 48° 06` 13” nördlicher Breite und 7° 58` 21” östlicher Länge im mittleren Elztal. Die höchste Erhebung der Gemarkung, der bis zur Gemeindereform selbständigen Gemeinde, befindet sich am Vögelestein nordöstlich des Ortes, 616 m über NN. Die niedrigste Stelle der Gemarkung ist mit 261 m auf der Elzsohle an der ursprünglichen Gemarkungsgrenze zwischen Kollnau und Waldkirch bei der Stadtsäge zu finden.

Der Ortsname Kollnau ist erstmals in einem Zinsregister des St. Nikolausspitals in Waldkirch zu finden. Als “Au des Col” gedeutet, lautete er um 1290 Kolbenowe.

Hier geht´s zum Wappen der Stadt Waldkirch. (Aus rechtlichen Gründen darf ich das hier leider nicht selbst abbilden.

Seit dem 01.01.2009 hat die Stadt aufgrund der Überschreitung der Einwohnerzahl von 20.000 EW den Status “Große Kreisstadt” inne.

Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Eine Große Kreisstadt ist in einigen Bundesländern ein besonderer rechtlicher Status einer in der Regel größeren kreisangehörigen Gemeinde, die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat. Dieser Sonderstatus fußt auf hoheitlicher Verleihung. Einerseits können kreisfreie Städte (Stadtkreise) aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Gesetz oder Rechtsverordnung mittels Eingliederung in einen Landkreis zu kreisangehörigen Großen Kreisstädten herabgestuft werden, wie es im Rahmen von Kommunalreformen geschehen ist. Anderseits können kreisangehörige Gemeinden auf eigenen Antrag durch Rechtsverordnung des Landes- bzw. Staatsministeriums des Inneren den Status einer Großen Kreisstadt erlangen, welcher erst ab einer bestimmten Mindesteinwohnerzahl erteilt werden kann. Das Staatsministerium des Inneren hat bei der Abwägung, ob eine kreisangehörige Gemeinde zu einer Großen Kreisstadt werden solle, zu berücksichtigen, inwieweit die fragliche Gemeinde Gewähr dafür bietet, dass sie mit ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft die Aufgaben einer Großen Kreisstadt ordnungsgemäß erfüllen kann. Große Kreisstädte müssen nicht zwingend auch Kreisstädte (Sitz des Landratsamtes) sein.

 

Blick von oben...

Die Farben der ehemaligen Kollnauer Gemeindefahne sind blau/gelb/rot.

Nach oben!

Markant - die Kirche St. Josef0

Website_Design_NetObjects_Fusion

[Home] [Ein Kollnauer] [Verfasser] [Wohnort] [Vereine] [Was los?] [Links] [Impressum] [Datenschutz]